ID: V-9040-R04
FV-05 Information und Daten
Information und Daten sollen standardisiert beschrieben, ausgetauscht, gemanagt und bereitgestellt werden.
Regeln
- Informationen und Daten (inklusive Metadaten) sollen anhand einheitlicher Standards, Formate und Zeichensätze beschrieben, verlinkt und ausgetauscht werden (u.a. FAIR1).
- Informationen und Daten sollen für die Nutzung hinsichtlich Kosten und Aufwand bewertet werden.
- Informationen und Daten sollen einheitlich gemanagt (insbesondere Erhebung, Analyse, Verarbeitung, Speicherung, Archivierung, Löschung, Nutzung) werden.
- Daten müssen zum elektronischen Abruf öffentlich bereitgestellt werden (EGovG2, Sunlight3).
- Die öffentliche Bereitstellung von Daten muss anhand § 12a – Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung erfolgen.
Begründung
-
Der Einsatz von einheitlichen Austauschformaten erleichtert die Kooperation der beteiligten Organisationen.
-
Damit geht eine höhere Effektivität in der Aufgabenerfüllung der Behörden einher.
-
Der Einsatz von standardisierten Zeichensätzen und -kodierungen erleichtert die Kooperation der beteiligten Organisationen, insbesondere bei der Erfassung von Namen zur korrekten Identifikation von Personen.
-
Damit geht eine höhere Effektivität in der Aufgabenerfüllung der Behörden einher.
-
Die einheitliche Abbildung von Metadaten in verschiedenen Kontexten erleichtert die automatisierte Zuordnung und Auswertung von Metadaten.
-
Fast alle Behörden arbeiten mit Daten, die einen räumlichen Bezug aufweisen (Geodaten).
-
Das Architekturkonzept der GDI-DE stellt insbesondere unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten sicher, dass gängige Standards im Geoinformationswesen einheitlich und kompatibel innerhalb der Verwaltung in Deutschland angewendet werden können.
-
Nur durch eine konsequente Umsetzung der organisationsinternen Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Daten können die sich daraus ergebenden Mehrwerte, wie z. B. die Steigerung der Datenqualität und das Treffen datengestützter Entscheidungen, voll ausgeschöpft werden.
-
Zudem ermöglicht das operative Datenmanagement die Betrachtung von Daten hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus.
-
Die (semantische) Verknüpfung von Daten mittels Linked Data erhöht die Verwendbarkeit der Daten und fördert unter anderem die Möglichkeit des Einsatzes im Rahmen von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (Bund: siehe Datenstrategie der Bundesregierung4).
-
Open Data fördert ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln und stärkt die Ziele aus der europäischen Datenstrategie5 wie z. B. der Aufbau eines gemeinsamen Daten-Ökosystems, die verstärkte Datennachnutzung, die Innovationsförderung und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Bund: siehe auch Open-Data-Strategie der Bundesregierung6 und Datenstrategie der Bundesregierung4).
-
E-Government-Gesetz2 und Datennutzungsgesetz7 bilden die Grundlage und Verpflichtung für die Bereitstellung von offenen Verwaltungsdaten und im Grundsatz auch von Forschungsdaten.
-
Die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten durch den formalen Austauschstandard für offene Verwaltungsdaten DCAT-AP.de im nationalen Metadatenportal GovData erleichtert den Datenzugang auf sämtlichen Verwaltungsebenen und unterstützt gleichzeitig den Aufbau eines europäischen Datenbinnenmarktes, ein Ziel aus der Europäischen Datenstrategie5, indem die Daten in das Europäische Metadatenportal (EDP) überführt werden.
Abhängigkeiten
Implikationen
- Für die Umsetzung der Vorgabe ist die regelmäßige Prüfung der Mindestanforderungen von genutzten Austauschformaten zu berücksichtigen.
- Für eine Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten sind u. U. Änderungen bei den Einstellungen in Grundanwendungen wie z. B. im Browser notwendig.
- Eine Nichtumsetzung der verbindlichen Vorgaben aus den europäischen INSPIRE-Regelungen kann zu einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland führen.
- Die bei der Umsetzung gemachten Erfahrungen sind bei der Weiterentwicklung der Regelungen zu beachten.
- Es ist zu beachten, dass schutzbedürftige Daten entsprechend ihres Schutzbedarfs veröffentlicht werden.
- Es ist zu beachten, dass keine personenbezogenen Daten für einen unberechtigten Empfängerkreis veröffentlicht werden.
- Die Einführung und Befolgung von funktionalen und organisatorischen Strukturen und Prozessen zur öffentlichen Bereitstellung von Daten sind wichtige Bausteine zur Einhaltung der Vorgabe.
- Die öffentliche Bereitstellung der Daten sollte bereits bei der Datenerhebung mit dem „Open by default“-Prinzip beachtet werden.
Footnotes
-
Scientific Data, The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship, 2016, verfügbar unter https://www.nature.com/articles/sdata201618, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Bundesgesetzblatt - Bundesministerium der Justiz, E-Government-Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245), 2024, verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/EGovG.pdf, zuletzt abgerufen am 30. Januar 2024. ↩ ↩2
-
GovData, Die zehn Open-Data-Kriterien der Sunlight-Foundation, 2014, verfügbar unter https://www.govdata.de/documents/10156/18448/GovData_Open-Data-Kriterien_der_Sunlight_Foundation.pdf/dca8fea0-8e04-4de0-8531-2bc3e8d4abc0, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Die Bundesregierung, Datenstrategie der Bundesregierung, 2021, verfügbar unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1845634/1a4f7ea800bb838562e16fdfe4ffb354/datenstrategie-der-bundesregierung-download-bpa-data.pdf?download=1, zuletzt abgerufen am 12. März 2024. ↩ ↩2
-
Europäische Kommission, Eine europäische Datenstrategie - Die EU zum Vorbild für eine digitale Gesellschaft machen, 2024, verfügbar unter https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/european-data-strategy_de, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩ ↩2
-
Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, Open-Data-Strategie der Bundesregierung, 2021, verfügbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/open-data-strategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=5, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Bundesgesetzblatt - Bundesministerium der Justiz, Datennutzungsgesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2941f. und 4114), 2021, verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/dng/, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩