ID: V-9080-R03
AV-04 Datenbasiertes Handeln
Informationstechnik und Digitalisierung muss datenbasiertes Verwaltungshandeln unterstützen.
Regeln
- Daten müssen interdisziplinär für die Generierung von Information und Wissen bereitgestellt und genutzt werden.
- Daten müssen zur Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen eingesetzt werden.
- Daten müssen genutzt werden, um ein proaktives Verwaltungshandeln zu fördern.
Begründung
-
Der Einsatz von Daten ermöglicht das Treffen transparenter Entscheidungen und dadurch eine Stärkung des Vertrauens der Gesellschaft in die öffentliche Verwaltung. Ferner fördern Erkenntnisgewinne aus der Zusammenführung fachübergreifender Daten ein proaktives, evidenzbasiertes Verwaltungshandeln.
-
Darüber hinaus ermöglicht die gezielte Bereitstellung und Verwendung von Daten verschiedene Mehrwerte für die öffentliche Verwaltung, wie unter anderem eine Reduktion des Ressourcenaufwands durch Automatisierungsmöglichkeiten.
Abhängigkeiten
Implikationen
- Ausreichende Schulungsmöglichkeiten zu Daten und dem Aufbau von Datenkompetenz in der öffentlichen Verwaltung sind zur Verfügung zu stellen.
- Bei der Entwicklung und Überarbeitung von Verwaltungsmaßnahmen sind weitere Einsatzmöglichkeiten von Daten zu berücksichtigen.