ID: V-9003-R04
AV-02 Interoperabilität
Informationstechnik und Digitalisierung sollen interoperabel gestaltet sein.
Regeln
- Die Interoperabilität soll durch offene Standards und Profile sichergestellt werden (u.a. XML, XÖV, ADatP-341).
- Die Interoperabilität soll in den Dimensionen Governance, Recht, Organisation, Semantik und Technik sichergestellt werden (EIF2).
- Die Interoperabilität soll durch etablierte organisatorische Methoden, Vorgehensmodelle, Austauschformate und Fähigkeiten umgesetzt werden (insbesondere NAF™3, V-Modell® XT4, Scrum5, SAFe®6, TOGAF®7, ITIL©8, COBIT®9, PRINCE2, PMSquare, Bund: u.a. V-Modell XT Bund10).
- Die Interoperabilität soll auf Basis von Referenzarchitekturen umgesetzt werden (Bund: u.a. IT-Architektur Bund11).
- Die Interoperabilität soll hinsichtlich der Kompatibilität von Betriebsumgebungen und Plattformen sichergestellt werden.
Begründung
- Standardisierung fördert den medienbruchfreien Austausch von Informationen und Daten sowie die Kompatibilität von IT-Komponenten und IT-Lösungen und ermöglicht damit eine echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung.
- Dies stellt u. a. die Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit der IT-Komponenten und IT-Lösungen sicher.
- Des Weiteren wird eine höhere Bündelungsfähigkeit unterstützt.
- In Bezug auf Methoden und Konzepte erlaubt die Standardisierung eine bessere behördenübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsame Abstimmung.
- Die Orientierung an Referenzarchitekturen, insbesondere Domänen und Softwarearchitekturen, im Rahmen der Erstellung und Änderung der Landschaft an IT-Lösungen und damit die Anlehnung an Branchenstandards sowie gemeinschaftlich erhobener fachlicher und technischer Anforderungen, fördert die Wirtschaftlichkeit und Wartbarkeit der IT-Lösungen durch Wiederverwendung interner oder externer praxiserprobter Lösungsansätze.
- Die Interoperabilität fördert die Möglichkeit des Datenaustauschs von unterschiedlichen IT-Lösungen und damit ein ressort- und verwaltungsebenenübergreifendes medienbruchfreies Arbeiten. Die Interoperabilität ermöglicht zudem eine einfache Integration von IT-Lösungen in unterschiedliche Betriebsumgebungen und unterstützt die Kommunikationswege über alle Verwaltungsebenen (EU/ Bund/ Länder/ Kommunen) sowohl vertikal als auch horizontal und leistet einen Beitrag für die durchgängige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
- Die Interoperabilität ermöglicht den Wettbewerb und damit den Austausch von IT-Lösungen durch alternative Produkte.
Abhängigkeiten
Implikationen
- Im Zuge der (Weiter-)Entwicklung, Beschlussfassung und Umsetzung von Standardisierungen sind Standards und einheitliche Methoden zu berücksichtigen.
- Die Schaffung notwendiger Prozesse und Strukturen, die für eine funktionsfähige Steuerung der ressortübergreifenden Strategien benötigt werden, sollte berücksichtigt werden.
- Bei der Implementierung einer Architektur auf Basis von Referenzarchitekturen ist die Notwendigkeit der Anpassung auf behördenspezifische Bedarfe zu berücksichtigen.
- Die Fortschreibung einer Referenzarchitektur ist stets einer behördenspezifischen Architektur zur Bedarfsabdeckung vorzuziehen.
- Die Abstimmung notwendiger Regelungen vor der Bereitstellung von IT-Lösungen ist zu beachten.
- Die Interoperabilität von IT-Lösungen sollte sowohl bei Neu- als auch bei Weiterentwicklungen beachtet werden.
- Ein übergreifendes Schnittstellenmanagement sollte bereits in der Entwicklungsphase entsprechender Dienste beachtet werden.
Footnotes
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NATO, NATO Interoperability Standards and Profiles, 2023, verfügbar unter https://nhqc3s.hq.nato.int/apps/architecture/nisp/pdf/NISP-Vol1-v15-release.pdf, zuletzt abgerufen am 19. August 2024. ↩
-
Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission - Europäischer Interoperabilitätsrahmen – Umsetzungsstrategie (COM/2017/0134 final), 2017, verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52017DC0134&qid=1710430918493, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
NATO, NATO Architecture Framework, 2022, verfügbar unter https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_157575.htm, zuletzt abgerufen am 19. August 2024. ↩
-
Verein zur Weiterentwicklung des V-Modell XT eV (Weit eV), V-Modell XT - Version 2.4, 2024, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/Achitekturen_und_Standards/V_modell_xt/v_modell_xt-node.html, zuletzt abgerufen am 11. Januar 2024. ↩
-
Scrum org, Scrum Webseite, 2022, verfügbar unter https://www.scrum.org/, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022. ↩
-
Scaled Agile Inc, SAFe - Scaled Agile Framework for Lean Enterprises, 2022, verfügbar unter https://www.scaledagileframework.com/, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022. ↩
-
The Open Group, The TOGAF Standard Version 9-2, 2022, verfügbar unter https://publications.opengroup.org/c182?_ga=2.209896722.686744425.1649171558-784988137.1649171558, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022. ↩
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IT-Service Management Forum, Arbeitskreis Publikation ITIL Version 3 Translation Project, 2016, verfügbar unter https://web.archive.org/web/20160430161729/https://www.itsmf.de/fileadmin/dokumente/AK_Publikationen/20070831_ITIL_V3_Glossary_Germany.pdf, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022. ↩
-
ISACA, COBIT Framework, 2019, verfügbar unter https://www.isaca.org/credentialing/cobit, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022. ↩
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, V-Modell XT Bund - Version 2.4, 2019, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/architekturen-standard/v_modell_xt_bund_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 11. Januar 2024. ↩
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, IT-Architektur Bund, 2024, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/Achitekturen_und_Standards/IT_Architektur_Bund/IT_Architektur_Bund-node.html, zuletzt abgerufen am 19. August 2024. ↩