ID: V-9003-R04

    AV-02 Interoperabilität

    Informationstechnik und Digitalisierung sollen interoperabel gestaltet sein.

    Regeln

    1. Die Interoperabilität soll durch offene Standards und Profile sichergestellt werden (u.a. XML, XÖV, ADatP-341).
    2. Die Interoperabilität soll in den Dimensionen Governance, Recht, Organisation, Semantik und Technik sichergestellt werden (EIF2).
    3. Die Interoperabilität soll durch etablierte organisatorische Methoden, Vorgehensmodelle, Austauschformate und Fähigkeiten umgesetzt werden (insbesondere NAF3, V-Modell® XT4, Scrum5, SAFe®6, TOGAF®7, ITIL©8, COBIT®9, PRINCE2, PMSquare, Bund: u.a. V-Modell XT Bund10).
    4. Die Interoperabilität soll auf Basis von Referenzarchitekturen umgesetzt werden (Bund: u.a. IT-Architektur Bund11).
    5. Die Interoperabilität soll hinsichtlich der Kompatibilität von Betriebsumgebungen und Plattformen sichergestellt werden.

    Begründung

    • Standardisierung fördert den medienbruchfreien Austausch von Informationen und Daten sowie die Kompatibilität von IT-Komponenten und IT-Lösungen und ermöglicht damit eine echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung.
    • Dies stellt u. a. die Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit der IT-Komponenten und IT-Lösungen sicher.
    • Des Weiteren wird eine höhere Bündelungsfähigkeit unterstützt.
    • In Bezug auf Methoden und Konzepte erlaubt die Standardisierung eine bessere behördenübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsame Abstimmung.
    • Die Orientierung an Referenzarchitekturen, insbesondere Domänen und Softwarearchitekturen, im Rahmen der Erstellung und Änderung der Landschaft an IT-Lösungen und damit die Anlehnung an Branchenstandards sowie gemeinschaftlich erhobener fachlicher und technischer Anforderungen, fördert die Wirtschaftlichkeit und Wartbarkeit der IT-Lösungen durch Wiederverwendung interner oder externer praxiserprobter Lösungsansätze.
    • Die Interoperabilität fördert die Möglichkeit des Datenaustauschs von unterschiedlichen IT-Lösungen und damit ein ressort- und verwaltungsebenenübergreifendes medienbruchfreies Arbeiten. Die Interoperabilität ermöglicht zudem eine einfache Integration von IT-Lösungen in unterschiedliche Betriebsumgebungen und unterstützt die Kommunikationswege über alle Verwaltungsebenen (EU/ Bund/ Länder/ Kommunen) sowohl vertikal als auch horizontal und leistet einen Beitrag für die durchgängige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
    • Die Interoperabilität ermöglicht den Wettbewerb und damit den Austausch von IT-Lösungen durch alternative Produkte.

    Abhängigkeiten

    Implikationen

    1. Im Zuge der (Weiter-)Entwicklung, Beschlussfassung und Umsetzung von Standardisierungen sind Standards und einheitliche Methoden zu berücksichtigen.
    2. Die Schaffung notwendiger Prozesse und Strukturen, die für eine funktionsfähige Steuerung der ressortübergreifenden Strategien benötigt werden, sollte berücksichtigt werden.
    3. Bei der Implementierung einer Architektur auf Basis von Referenzarchitekturen ist die Notwendigkeit der Anpassung auf behördenspezifische Bedarfe zu berücksichtigen.
    4. Die Fortschreibung einer Referenzarchitektur ist stets einer behördenspezifischen Architektur zur Bedarfsabdeckung vorzuziehen.
    5. Die Abstimmung notwendiger Regelungen vor der Bereitstellung von IT-Lösungen ist zu beachten.
    6. Die Interoperabilität von IT-Lösungen sollte sowohl bei Neu- als auch bei Weiterentwicklungen beachtet werden.
    7. Ein übergreifendes Schnittstellenmanagement sollte bereits in der Entwicklungsphase entsprechender Dienste beachtet werden.

    Footnotes

    1. NATO, NATO Interoperability Standards and Profiles, 2023, verfügbar unter https://nhqc3s.hq.nato.int/apps/architecture/nisp/pdf/NISP-Vol1-v15-release.pdf, zuletzt abgerufen am 19. August 2024.

    2. Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission - Europäischer Interoperabilitätsrahmen – Umsetzungsstrategie (COM/2017/0134 final), 2017, verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52017DC0134&qid=1710430918493, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    3. NATO, NATO Architecture Framework, 2022, verfügbar unter https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_157575.htm, zuletzt abgerufen am 19. August 2024.

    4. Verein zur Weiterentwicklung des V-Modell XT eV (Weit eV), V-Modell XT - Version 2.4, 2024, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/Achitekturen_und_Standards/V_modell_xt/v_modell_xt-node.html, zuletzt abgerufen am 11. Januar 2024.

    5. Scrum org, Scrum Webseite, 2022, verfügbar unter https://www.scrum.org/, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022.

    6. Scaled Agile Inc, SAFe - Scaled Agile Framework for Lean Enterprises, 2022, verfügbar unter https://www.scaledagileframework.com/, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022.

    7. The Open Group, The TOGAF Standard Version 9-2, 2022, verfügbar unter https://publications.opengroup.org/c182?_ga=2.209896722.686744425.1649171558-784988137.1649171558, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022.

    8. IT-Service Management Forum, Arbeitskreis Publikation ITIL Version 3 Translation Project, 2016, verfügbar unter https://web.archive.org/web/20160430161729/https://www.itsmf.de/fileadmin/dokumente/AK_Publikationen/20070831_ITIL_V3_Glossary_Germany.pdf, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022.

    9. ISACA, COBIT Framework, 2019, verfügbar unter https://www.isaca.org/credentialing/cobit, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022.

    10. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, V-Modell XT Bund - Version 2.4, 2019, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/architekturen-standard/v_modell_xt_bund_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 11. Januar 2024.

    11. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, IT-Architektur Bund, 2024, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/Achitekturen_und_Standards/IT_Architektur_Bund/IT_Architektur_Bund-node.html, zuletzt abgerufen am 19. August 2024.