ID: V-9016-R04
GV-05 Prozessmanagement
Prozessmanagement muss standardisiert etabliert, Prozessmodelle müssen auf standardisierten Notationen aufbauen und spezifische Austauschformate verwenden.
Regeln
- Prozessmodelle müssen auf standardisierten Normen aufsetzen (u.a. DIN SPEC 901581)
- Bei der Modellierung müssen Muster- und Referenzprozesse (Prozesstemplates) beachtet werden.
- Bei der Modellierung von Verwaltungsleistungen soll das Föderale Informationsmanagement verwendet werden (FIM2).
- Bei der Modellierung müssen Modellierungssprachen und Notationen verwendet werden (u.a. BPMN 2.03, CMMN 1.14, DMN 1.25, UML 2.56, Archimate 3.27).
- Modelle müssen über Austauschformate wiederverwendbar sein (u.a. XProzess28).
Begründung
- Die Prozesse sollen erhoben, dargestellt, bewertet und verbessert werden.
- Nach § 3 Absatz 3 EGovG9 sollen Behörden allgemeine Leistungsinformationen in standardisierter Form bereitstellen (Bund: mit Unterstützung der zentralen FIM-Bundesredaktion).
- Dies beinhaltet auch die Prozessdokumentation.
- Zudem gelten der Beschluss 2016/2910 des IT-Planungsrats zur Etablierung von FIM als Anwendung bzw. Produkt des IT-Planungsrats und der Beschluss 2019/0111 des IT-Planungsrats zur Nutzung von FIM im Rahmen von OZG.
- Mit vollständig modellierten Prozessen lassen sich Entscheidungen bezüglich der IT-Ausrichtung und der Anpassung organisatorischer Rahmenbedingungen schneller und effizienter treffen.
- Die aufgeführten Vorgaben sind Standards in Lehre und Forschung und sind erprobt und verlässlich.
- Die Verwendung gemeinsamer Konventionen und Standards in Bezug auf die Modellierung fördert darüber hinaus die Austauschbarkeit der Ergebnisse und schafft damit Synergien z. B. durch gemeinsame Prozessbibliotheken.
- Um einen reibungslosen Austausch von Prozessmodellen über verschiedene Nutzende, IT-Anwendungen und Behörden zu ermöglichen, ist es notwendig, Austauschformate zu definieren. Durch die Nutzung von einheitlichen, offenen Austauschformaten können Prozessmodelle ohne Abhängigkeiten zu Herstellern oder Technologien ausgetauscht werden.
- Laut Beschluss des IT-Planungsrats 2019/1412 ist dafür der Standard XProzess zu verwenden.
Begründung Bund
- Nach § 9 Absatz 1 EGovG9 sollen Behörden des Bundes Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt werden, vor Einführung der informationstechnischen Systeme unter Nutzung gängiger Methoden dokumentieren, analysieren und optimieren.
- Die korrekte Abbildung von Prozessen über Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt werden sollen, ist eine elementare Voraussetzung für die zukünftige IT-Ausrichtung und deren organisatorische Rahmenbedingungen der Bundesverwaltung.
Abhängigkeiten
Implikationen
- Da bis 2025 in den von der IT-Konsolidierung betroffenen Bereichen von den zentralen IT-Dienstleistern jeweils nur noch maximal zwei Basisdienste bzw. Querschnittsdienste für gleiche Funktionalitäten bereitgestellt werden sollen, enthält das IT-Rahmenkonzept 2023 das Projekt „Prozessmanagementtool“.
- Den entsprechenden Modellierern müssen geeignete IT-Anwendungen und Schulungen zur Verfügung gestellt werden.
- Die genutzten IT-Anwendungen müssen die entsprechenden Austauschformate unterstützen und geeignete Schnittstellen bereitstellen.
Footnotes
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Deutsches Institut für Normung e. V., DIN SPEC 90158:2017-08 - Handlungsleitfaden für ein strategisches und operatives Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung, 2017, verfügbar unter https://www.dinmedia.de/de/technische-regel/din-spec-90158/273163811, zuletzt abgerufen am 21. August 2024. ↩
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Föderale IT-Kooperation, Föderales Informationsmanagement, 2024, verfügbar unter https://fimportal.de/, zuletzt aufgerufen am 21. August 2024. ↩
-
Object Management Group, Business Process Model and Notation - Version 2.0.2, 2014, verfügbar unter https://www.omg.org/spec/BPMN, zuletzt abgerufen am 21. August 2024. ↩
-
Object Management Group, Case Management Model and Notation - Version 1.1, 2016, verfügbar unter https://www.omg.org/spec/CMMN/, zuletzt abgerufen am 21. August 2024. ↩
-
Object Management Group, Decision Model and Notation - Version 1.5, 2024, verfügbar unter https://www.omg.org/spec/DMN/, zuletzt abgerufen am 21. August 2024. ↩
-
Object Management Group, Unified Modeling Language - Version 2.5.1, 2017, verfügbar unter https://www.omg.org/spec/UML/, zuletzt abgerufen am 21. August 2024. ↩
-
The Open Group, ArchiMate® 3.2 Specification, 2023, verfügbar unter https://pubs.opengroup.org/architecture/archimate3-doc/, zuletzt aufgerufen am 21. August 2024. ↩
-
Geschäfts- und Koordinierungsstelle Föderales Informationsmanagement - Baustein Prozesse (GK_FIM), XProzess - Version 2.0.1, 2024, verfügbar unter https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:mv:em:standard:xprozess, zuletzt aufgerufen am 21. August 2024. ↩
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Bundesgesetzblatt - Bundesministerium der Justiz, E-Government-Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) , 2024, verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/EGovG.pdf, zuletzt abgerufen am 30. Januar 2024. ↩ ↩2
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IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2016/29 vom 13. Oktober 2016 - Steuerungsprojekt Förderales Informationsmanagement (FIM), 2016, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2016-29, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
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IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2019/01 vom 12. März 2019 - OZG-Umsetzung (Digitalisierung von Verwaltungsleistungen), 2019, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2019-01, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
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IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2019/14 vom 12. März 2019 - XÖV-Standard für FIM: XProzess, 2019, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2019-14, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩