ID: V-9026-R04
FV-04 Anwendungen für den Bundesclient
Neue Anwendungen sollen für die Nutzung über den Bundesclient entwickelt werden.
Regeln
Regeln Bund
- Anwendungen sollen für die Nutzung über den Bundesclient konzipiert und realisiert werden.
- Die Beschaffung und Entwicklung neuer Anwendungen soll sich an der Maßnahme Bundesclient orientieren.
- Neue Anwendungen für den Bundesclient sollen sich an Standards, Verfahren und Methoden orientieren, die mit den Ressorts und Dienstleistern abgestimmten wurden.
Begründung
Begründungen Bund
- Der Nutzen eines zentralen Clients ist davon abhängig, ob die an einem Arbeitsplatz erforderlichen Dienste über diesen Client genutzt werden können.
Abhängigkeiten
Abhängigkeiten Bund
Implikationen
Implikationen Bund
- Neue Anwendungen sollen unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit über den Bundesclient konzipiert werden.