ID: V-9026-R04

    FV-04 Anwendungen für den Bundesclient

    Neue Anwendungen sollen für die Nutzung über den Bundesclient entwickelt werden.

    Regeln

    Regeln Bund

    1. Anwendungen sollen für die Nutzung über den Bundesclient konzipiert und realisiert werden.
    2. Die Beschaffung und Entwicklung neuer Anwendungen soll sich an der Maßnahme Bundesclient orientieren.
    3. Neue Anwendungen für den Bundesclient sollen sich an Standards, Verfahren und Methoden orientieren, die mit den Ressorts und Dienstleistern abgestimmten wurden.

    Begründung

    Begründungen Bund

    • Der Nutzen eines zentralen Clients ist davon abhängig, ob die an einem Arbeitsplatz erforderlichen Dienste über diesen Client genutzt werden können.

    Abhängigkeiten

    Abhängigkeiten Bund

    Implikationen

    Implikationen Bund

    1. Neue Anwendungen sollen unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit über den Bundesclient konzipiert werden.