ID: V-9019-R04

    FV-01 Nutzungs- und Leistungsverpflichtung

    Die allgemeine Nutzungs- und Leistungsverpflichtung soll eingehalten werden.

    Regeln

    1. Die gemeinsam zu nutzende Basis-, Querschnitts- und Infrastruktur-IT soll anhand der IT-Rahmenarchitektur festgelegt werden (IT-Rahmenarchitektur1 2 3).
    2. Die Verpflichtung zur Nutzung und Leistung soll durch Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden (u.a. WiBe4).

    Regeln Bund

    1. Die Verpflichtung zur Nutzung und Leistung soll für die Dienste der Dienstekonsolidierung Bund in der gesamten unmittelbaren Bundesverwaltung gemäß definiertem Funktionsumfang ab dem Zeitpunkt der Produktivsetzung gelten (DK5).

    Begründung

    • Die Nutzung gemeinsamer Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste dient der Harmonisierung und Konsolidierung der IT.

    Begründungen Bund

    • Bei Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdiensten dürfen maximal zwei parallele IT-Lösungen entstehen.

    Abhängigkeiten

    • Keine

    Implikationen

    1. Für alle Funktionen und Anwendungsbereiche, für die Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste bereitgestellt werden, werden die evtl. vorhandenen eigenen Lösungen zukünftig abgelöst.
    2. Anwendungen und Dienste, die die entsprechenden Funktionen nutzen, werden entsprechend umgestellt.
    3. Mit der Eintragung eines Dienstes im Produktkatalog als angekündigter Dienst führt die nutzende Behörde notwendige Vorbereitungsmaßnahmen mit Prüfung der späteren Nutzung anhand der eigenen Anforderungen und Bedarfe durch.
    4. Nutzende Behörden und IT-Dienstleister stimmen sich im Rahmen von Projekten und Aufträgen über die gegenseitige Nutzungs- und Leistungsverpflichtung ab.
    5. Für Behörden mit Bedarf zur Nutzung von geplanten oder angekündigten Diensten vor der Produktivsetzung werden durch die Maßnahmen entsprechende Transitionspapiere (Zwischen-/ Übergangslösung) bereitgestellt.

    Implikationen Bund

    1. Insofern eine IT-technische Unterstützung erfolgen soll, sind die Vorgaben dieser Nutzungsverpflichtung für die Dienste der DK anzuwenden.

    Footnotes

    1. Rat der IT-Beauftragten, Beschluss Nr. 18/2009 vom 26. März 2009 - Grundlagen Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund, 2009, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_18_2009_anlage_download.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    2. Rat der IT-Beauftragten, Beschluss Nr. 81/2012 vom 15. März 2012 - Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund, 2012, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_81_2012_download.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    3. Rat der IT-Beauftragten, Beschluss Nr. 81/2012 vom 15. März 2012 - Abschlussbericht Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund, 2012, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_81_2012_anlage_download.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    4. Rat der IT-Beauftragten der Ressorts, Beschluss Nr. 2015/3 vom 19. Februar 2015 (WiBe-Fachkonzept) - Version 5.0, 2015, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/wirtschaftlichkeitsbetrachtung/wibe5-0/wibe-fachkonzept-5-0.pdf?__blob=publicationFile&v=4, zuletzt abgerufen am 21. August 2024.

    5. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Dienstekonsolidierung Bund, 2024, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-konsolidierung/dienstekonsolidierung/dienstekonsolidierung-node.html, zuletzt abgerufen am 21. August 2024.