ID: V-9019-R04
FV-01 Nutzungs- und Leistungsverpflichtung
Die allgemeine Nutzungs- und Leistungsverpflichtung soll eingehalten werden.
Regeln
- Die gemeinsam zu nutzende Basis-, Querschnitts- und Infrastruktur-IT soll anhand der IT-Rahmenarchitektur festgelegt werden (IT-Rahmenarchitektur1 2 3).
- Die Verpflichtung zur Nutzung und Leistung soll durch Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden (u.a. WiBe4).
Regeln Bund
- Die Verpflichtung zur Nutzung und Leistung soll für die Dienste der Dienstekonsolidierung Bund in der gesamten unmittelbaren Bundesverwaltung gemäß definiertem Funktionsumfang ab dem Zeitpunkt der Produktivsetzung gelten (DK5).
Begründung
- Die Nutzung gemeinsamer Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste dient der Harmonisierung und Konsolidierung der IT.
Begründungen Bund
- Bei Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdiensten dürfen maximal zwei parallele IT-Lösungen entstehen.
Abhängigkeiten
- Keine
Implikationen
- Für alle Funktionen und Anwendungsbereiche, für die Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste bereitgestellt werden, werden die evtl. vorhandenen eigenen Lösungen zukünftig abgelöst.
- Anwendungen und Dienste, die die entsprechenden Funktionen nutzen, werden entsprechend umgestellt.
- Mit der Eintragung eines Dienstes im Produktkatalog als angekündigter Dienst führt die nutzende Behörde notwendige Vorbereitungsmaßnahmen mit Prüfung der späteren Nutzung anhand der eigenen Anforderungen und Bedarfe durch.
- Nutzende Behörden und IT-Dienstleister stimmen sich im Rahmen von Projekten und Aufträgen über die gegenseitige Nutzungs- und Leistungsverpflichtung ab.
- Für Behörden mit Bedarf zur Nutzung von geplanten oder angekündigten Diensten vor der Produktivsetzung werden durch die Maßnahmen entsprechende Transitionspapiere (Zwischen-/ Übergangslösung) bereitgestellt.
Implikationen Bund
- Insofern eine IT-technische Unterstützung erfolgen soll, sind die Vorgaben dieser Nutzungsverpflichtung für die Dienste der DK anzuwenden.
Footnotes
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Rat der IT-Beauftragten, Beschluss Nr. 18/2009 vom 26. März 2009 - Grundlagen Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund, 2009, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_18_2009_anlage_download.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
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Rat der IT-Beauftragten, Beschluss Nr. 81/2012 vom 15. März 2012 - Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund, 2012, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_81_2012_download.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
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Rat der IT-Beauftragten, Beschluss Nr. 81/2012 vom 15. März 2012 - Abschlussbericht Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund, 2012, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_81_2012_anlage_download.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
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Rat der IT-Beauftragten der Ressorts, Beschluss Nr. 2015/3 vom 19. Februar 2015 (WiBe-Fachkonzept) - Version 5.0, 2015, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/wirtschaftlichkeitsbetrachtung/wibe5-0/wibe-fachkonzept-5-0.pdf?__blob=publicationFile&v=4, zuletzt abgerufen am 21. August 2024. ↩
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Dienstekonsolidierung Bund, 2024, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-konsolidierung/dienstekonsolidierung/dienstekonsolidierung-node.html, zuletzt abgerufen am 21. August 2024. ↩