ID: V-9025-R04
FV-02 Dienste- und Schnittstellenbeschreibung
Die Beschreibung von Diensten und Schnittstellen muss standardisiert dokumentiert sein.
Regeln
- Die Beschreibung von Dienten und Schnittstellen muss spezifisch hinsichtlich Utility (Funktions- und Leistungsumfang), Warranty (Leistungsqualität) und Service Design Aspekten (u.a. Organisation, technischer Aufbau) gestaltet sein.
- Die Beschreibung von Diensten und Schnittstellen muss vorhandene Regelungen und Templates (u.a. Steckbriefe, Muster) berücksichtigen.
- Die Beschreibung von Schnittstellen muss Ein- und Ausgabeparameter sowie Verhalten detailliert umfassen.
- Die Beschreibung muss alle Funktionen und Schnittstellen umfassen (vollumfänglich, keine versteckten und undokumentierten).
Begründung
- Sowohl die Merkmale eines Dienstes aus Kundinnen- und Kunden- bzw. Nutzendensicht (Utility, Warranty, Schnittstellen) als auch aus Dienstleistersicht (Service Design Aspekte, Schnittstellen) sind für die Modularisierung, die lose Koppelung, die Interoperabilität und die Reduzierung der Komplexität entscheidend.
- Weiterhin kann eine effektive Zugriffskontrolle und -steuerung nur dann etabliert werden, wenn sämtliche Schnittstellen und Funktionen bekannt sind.
- Die Sicherheit wird gestärkt, da keine versteckten Funktionen bestehen.
Abhängigkeiten
Implikationen
- Es sind übergreifende Vorgaben für die Dokumentation von Diensten und Schnittstellen festzulegen.
- Diese Vorgaben für die standardisierte Dokumentation sind bei Entwurf, Entwicklung und Bereitstellung von Diensten zu berücksichtigen.