ID: V-9025-R04

    FV-02 Dienste- und Schnittstellenbeschreibung

    Die Beschreibung von Diensten und Schnittstellen muss standardisiert dokumentiert sein.

    Regeln

    1. Die Beschreibung von Dienten und Schnittstellen muss spezifisch hinsichtlich Utility (Funktions- und Leistungsumfang), Warranty (Leistungsqualität) und Service Design Aspekten (u.a. Organisation, technischer Aufbau) gestaltet sein.
    2. Die Beschreibung von Diensten und Schnittstellen muss vorhandene Regelungen und Templates (u.a. Steckbriefe, Muster) berücksichtigen.
    3. Die Beschreibung von Schnittstellen muss Ein- und Ausgabeparameter sowie Verhalten detailliert umfassen.
    4. Die Beschreibung muss alle Funktionen und Schnittstellen umfassen (vollumfänglich, keine versteckten und undokumentierten).

    Begründung

    • Sowohl die Merkmale eines Dienstes aus Kundinnen- und Kunden- bzw. Nutzendensicht (Utility, Warranty, Schnittstellen) als auch aus Dienstleistersicht (Service Design Aspekte, Schnittstellen) sind für die Modularisierung, die lose Koppelung, die Interoperabilität und die Reduzierung der Komplexität entscheidend.
    • Weiterhin kann eine effektive Zugriffskontrolle und -steuerung nur dann etabliert werden, wenn sämtliche Schnittstellen und Funktionen bekannt sind.
    • Die Sicherheit wird gestärkt, da keine versteckten Funktionen bestehen.

    Abhängigkeiten

    Implikationen

    1. Es sind übergreifende Vorgaben für die Dokumentation von Diensten und Schnittstellen festzulegen.
    2. Diese Vorgaben für die standardisierte Dokumentation sind bei Entwurf, Entwicklung und Bereitstellung von Diensten zu berücksichtigen.