ID: V-9011-R04

    AV-10 Skalierbarkeit

    Informationstechnik und Digitalisierung sollen skalierbar gestaltet sein.

    Regeln

    1. Die Skalierbarkeit soll durch Komplexitätsreduktion unterstützt werden. (u.a. Anzahl, Heterogenität, Abhängigkeiten, Redundanzen, fachliche Struktur).
    2. Die Skalierbarkeit soll durch Modularität unterstützt (Separation of Concerns, Wirtschaftlichkeit) werden.
    3. Die Skalierbarkeit soll durch automatische und flexible Anpassung von Ressourcen (insbesondere durch Cloud Computing) unterstützt werden.

    Begründung

    • Wesentlicher Erfolgsfaktor für den Aufbau skalierbarer IT-Architekturen und den langfristigen Betrieb umfangreicher IT-Lösungen ist die Reduzierung der Komplexität auf ein notwendiges Maß.
    • Die Reduktion der Komplexität fördert die Übersichtlichkeit (z. B. für Betrieb und Wartung) und die Stabilität des IT-Betriebs (z. B. durch die Verringerung von Fehlern und einer einfacheren Fehlersuche) und damit eine Verringerung der laufenden direkten und indirekten Kosten über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
    • Modularität bietet die Möglichkeit, dass die einzelnen IT-Komponenten separat geplant, entwickelt und getestet werden können.
    • Durch die Nutzung von Cloud Computing und modularer Cloud-Infrastruktur wird die Effizienz und Effektivität in Entwicklung, Inbetriebnahme und Betrieb von Anwendungen gesteigert, das Datenmanagement optimiert und die Skalierbarkeit der Infrastrukturplattformkomponenten ermöglicht. Auch deshalb wurden die Entscheidungen des IT-Planungsrats 2020/541 und 2021/462 zur DVS getroffen.

    Abhängigkeiten

    Implikationen

    1. Mechanismen zur Reduktion der Komplexität sind in strategischen, prozessualen und technischen Strukturen zu verankern.
    2. Bei der Reduktion der Komplexität und Heterogenität ist darauf zu achten, dass das Risiko einer Hersteller- oder Anbieterabhängigkeit und damit einhergehender Gefährdung der digitalen Souveränität in die Abwägung einbezogen wird.
    3. Durch die Umsetzung der Modularität kann es zu Performanceverlusten kommen, dies sollte berücksichtigt werden.
    4. Der erhöhte Planungs- und Umsetzungsaufwand für IT-Lösungen, der durch die Entkopplung von IT-Komponenten entsteht, sollte beachtet werden.
    5. Modularisierung sollte bereits bei der Architekturkonzeption und in Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden.
    6. Standards für die Infrastruktur- und Plattformbereitstellungen für Cloud Computing sind zu berücksichtigen.

    Footnotes

    1. IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2020/54 vom 28. Oktober 2020 - AG Cloud Computing und digitale Souveränität, 2020, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2020-54, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    2. IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2021/46 vom 29. Oktober 2021 - Deutsche Verwaltungscloud-Strategie, 2021, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2021-46, zuletzt abgerufen am 12. März 2024.