ID: V-9074-R03

    AV-06 Kollaboration

    Die digitale Kollaboration soll funktional ermöglicht werden.

    Regeln

    1. Die Kollaboration soll durch zentral bereitgestellte kollaborative Dienste gefördert werden.
    2. Die Kollaboration soll durch Nutzung innerhalb einer IT-Anwendung oder durch Einbindung einer Drittanwendung in die genutzte IT-Anwendung gefördert werden.
    3. Die Kollaboration soll durch digitale behördenübergreifende Zusammenarbeit in Echtzeit gefördert werden.

    Begründung

    • Mit der Nutzung digitaler Kollaborationsdienste kann die Effizienz und Effektivität der Art der Zusammenarbeit erhöht werden. Der Einsatz aktueller technischer Möglichkeiten in der Zusammenarbeit und das Angebot mobilen Arbeitens erhöhen die Attraktivität der Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung. Darüber hinaus wird die Familienfreundlichkeit durch die Möglichkeit des mobilen Arbeitens1 gestärkt.

    Abhängigkeiten

    Implikationen

    1. Bei der Einbindung kollaborativer Dienste ist die Vermeidung von Medienbrüchen je Anwendungsgebiet (z. B. unterschiedliche Chatprogramme) zu beachten.
    2. Bei der Digitalisierung bestehender Prozesse ist eine frühzeitige Berücksichtigung der Einbindung digitaler kollaborativer Funktionen zielführend. Bei bestehenden digitalen Prozessen ist eine Erweiterung um kollaborative Funktionen sinnvoll.
    3. Beim Einsatz digitaler kollaborativer Dienste sind die behördeninternen Nutzungsregeln zu beachten und bedarfsweise weiterzuentwickeln.
    4. Bei der Nutzung von kollaborativen Funktionalitäten ist die Einstufung der Inhalte zu beachten.

    Footnotes

    1. Bundesministerium des Innern, Jedes Alter zählt - Die Demografiestrategie der Bundesregierung - Arbeitsgruppenergebnisse zum Demografiegipfel am 16. März 2017, 2017, verfügbar unter https://www.demografie-portal.de/DE/Politik/Bund/Dialogprozess/Arbeitsgruppen/ergebnisbericht-arbeitsgruppen-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.