ID: V-9012-R04
AV-03 Nachhaltigkeit
Informationstechnik und Digitalisierung sollen über den gesamten Lebenszyklus nachhaltig gestaltet sein.
Regeln
- Die Nachhaltigkeit soll ökologisch und sozial umgesetzt werden (Bund: u.a. IT-Beschaffungsstrategie1).
- Die Nachhaltigkeit soll anhand von Kriterien aus Zertifikaten und Labeln umgesetzt werden (beispielsweise Blauer Engel2, u.a. Europäisches Umweltzeichen3, Energy Label4).
- Die Nachhaltigkeit soll durch Optimierung von Energieverbrauch und Ressourcenverbrauch umgesetzt werden (Green IT5).
- Die Nachhaltigkeit soll durch Verwertung nach Nutzungsende (Recycling, Reuse) sichergestellt werden (ElektroG6).
- Die Nachhaltigkeit soll Wiederverwendbarkeit berücksichtigen.
Begründung
- Mit der Beschaffung von umweltverträglicher IT und ressourceneffizienter Software werden die Regelungen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff7)“ eingehalten.
- Die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 20218 der Bundesregierung, aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm III werden gefördert.
- Durch eine fachgerechte Entsorgung sowie einer Zuführung von technischen Geräten zum Reuse-Markt und der daraus entstehenden Nachnutzung von Rohstoffen, kann der fortschreitenden Ressourcenknappheit entgegengewirkt sowie die Umweltbelastung reduziert werden.
- Die Wiederverwendung von IT-Komponenten und IT-Lösungen vermeidet unnötige Redundanzen und konzeptionell unterschiedliche Ausgestaltungen derselben Problemstellung und trägt damit wesentlich zur Aufwands- und Kostenreduzierung für die Entwicklung, die Wartung und den Betrieb bei.
- Durch die Umsetzung der Vorgabe wird die im Rahmen der OZG-Umsetzung geforderte Wiederverwendung und Nachnutzung als Servicestandard gefördert.9
Abhängigkeiten
- Keine
Implikationen
- Die Anschaffungskosten für Hardware können im Zusammenhang mit dieser Richtlinie steigen, da umweltfreundliche Geräte häufig preisintensiver sind.
- Die ergänzenden Hilfestellungen des Umweltbundesamts sowie der Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB) sollten berücksichtigt werden.
- Es sollte die Möglichkeit des (dynamischen) Up-/ Down-Sizing, um bedarfsgerechte Hardwarenutzung zu fördern, beachtet werden.
- Bei der Verwertung von IT-Komponenten mit Datenspeichersystemen bei weiter bestehender Funktionsfähigkeit sollten die Regelungen des BSI für die Löschung und Vernichtung von Informationen unter CON.610 berücksichtigt werden.
- Es sollten spezifische Maßgaben hinsichtlich des Designs von logischen Teilblöcken zur Optimierung der Wiederverwendbarkeit berücksichtigt werden.
- Die Wiederverwendung und Wiederverwendbarkeit von IT-Komponenten sollte bei Neu- und Weiterentwicklungen im Rahmen übergreifender Architekturgremien beachtet werden.
Footnotes
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Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts, IT-Beschaffungsstrategie für die zentralen IT-Beschaffungsstellen, 2018, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_2018_02.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 09. Januar 2024. ↩
-
RAL gemeinnützige GmbH, Blauer Engel - Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb (DE-ZU 161), 2024, verfügbar unter https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/rechenzentren, zuletzt abgerufen am 19. August 2024. ↩
-
RAL gemeinnützige GmbH, Über das EU Ecolabel, 2024, verfügbar unter https://eu-ecolabel.de/eu-ecolabel-das-umweltzeichen-ihres-vertrauens/ueber-das-eu-ecolabel, zuletzt abgerufen am 19. August 2024. ↩
-
Europäische Kommission, Energielabel und Ökodesign, 2024, verfügbar unter https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/about_de, zuletzt abgerufen am 19. August 2024. ↩
-
IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2021/11 vom 17. März 2021 - KG Green IT, 2021, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2021-11, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Bundesgesetzblatt - Bundesministerium der Justiz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240), 2022, verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Bundesanzeiger - Bundesministerium der Justiz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) vom 18. Mai 2020, 2020, verfügbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/avv-eneff.pdf?__blob=publicationFile&v=8, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Die Bundesregierung, Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung, 2021, verfügbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-der-bundesregierung-427896, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Bundesministerium des Innern, Onlinezugangsgesetz - Prinzip 14: Wiederverwendung und Nachnutzung, 2024, verfügbar unter https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/servicestandard/prinzip-14/prinzip-14-node.html, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩
-
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, IT-Grundschutz-Kompendium – Werkzeug für Informationssicherheit, 2023, verfügbar unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩