ID: V-9012-R04

    AV-03 Nachhaltigkeit

    Informationstechnik und Digitalisierung sollen über den gesamten Lebenszyklus nachhaltig gestaltet sein.

    Regeln

    1. Die Nachhaltigkeit soll ökologisch und sozial umgesetzt werden (Bund: u.a. IT-Beschaffungsstrategie1).
    2. Die Nachhaltigkeit soll anhand von Kriterien aus Zertifikaten und Labeln umgesetzt werden (beispielsweise Blauer Engel2, u.a. Europäisches Umweltzeichen3, Energy Label4).
    3. Die Nachhaltigkeit soll durch Optimierung von Energieverbrauch und Ressourcenverbrauch umgesetzt werden (Green IT5).
    4. Die Nachhaltigkeit soll durch Verwertung nach Nutzungsende (Recycling, Reuse) sichergestellt werden (ElektroG6).
    5. Die Nachhaltigkeit soll Wiederverwendbarkeit berücksichtigen.

    Begründung

    • Mit der Beschaffung von umweltverträglicher IT und ressourceneffizienter Software werden die Regelungen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff7)“ eingehalten.
    • Die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 20218 der Bundesregierung, aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm III werden gefördert.
    • Durch eine fachgerechte Entsorgung sowie einer Zuführung von technischen Geräten zum Reuse-Markt und der daraus entstehenden Nachnutzung von Rohstoffen, kann der fortschreitenden Ressourcenknappheit entgegengewirkt sowie die Umweltbelastung reduziert werden.
    • Die Wiederverwendung von IT-Komponenten und IT-Lösungen vermeidet unnötige Redundanzen und konzeptionell unterschiedliche Ausgestaltungen derselben Problemstellung und trägt damit wesentlich zur Aufwands- und Kostenreduzierung für die Entwicklung, die Wartung und den Betrieb bei.
    • Durch die Umsetzung der Vorgabe wird die im Rahmen der OZG-Umsetzung geforderte Wiederverwendung und Nachnutzung als Servicestandard gefördert.9

    Abhängigkeiten

    • Keine

    Implikationen

    1. Die Anschaffungskosten für Hardware können im Zusammenhang mit dieser Richtlinie steigen, da umweltfreundliche Geräte häufig preisintensiver sind.
    2. Die ergänzenden Hilfestellungen des Umweltbundesamts sowie der Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB) sollten berücksichtigt werden.
    3. Es sollte die Möglichkeit des (dynamischen) Up-/ Down-Sizing, um bedarfsgerechte Hardwarenutzung zu fördern, beachtet werden.
    4. Bei der Verwertung von IT-Komponenten mit Datenspeichersystemen bei weiter bestehender Funktionsfähigkeit sollten die Regelungen des BSI für die Löschung und Vernichtung von Informationen unter CON.610 berücksichtigt werden.
    5. Es sollten spezifische Maßgaben hinsichtlich des Designs von logischen Teilblöcken zur Optimierung der Wiederverwendbarkeit berücksichtigt werden.
    6. Die Wiederverwendung und Wiederverwendbarkeit von IT-Komponenten sollte bei Neu- und Weiterentwicklungen im Rahmen übergreifender Architekturgremien beachtet werden.

    Footnotes

    1. Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts, IT-Beschaffungsstrategie für die zentralen IT-Beschaffungsstellen, 2018, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_2018_02.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 09. Januar 2024.

    2. RAL gemeinnützige GmbH, Blauer Engel - Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb (DE-ZU 161), 2024, verfügbar unter https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/rechenzentren, zuletzt abgerufen am 19. August 2024.

    3. RAL gemeinnützige GmbH, Über das EU Ecolabel, 2024, verfügbar unter https://eu-ecolabel.de/eu-ecolabel-das-umweltzeichen-ihres-vertrauens/ueber-das-eu-ecolabel, zuletzt abgerufen am 19. August 2024.

    4. Europäische Kommission, Energielabel und Ökodesign, 2024, verfügbar unter https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/about_de, zuletzt abgerufen am 19. August 2024.

    5. IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2021/11 vom 17. März 2021 - KG Green IT, 2021, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2021-11, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    6. Bundesgesetzblatt - Bundesministerium der Justiz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240), 2022, verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    7. Bundesanzeiger - Bundesministerium der Justiz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) vom 18. Mai 2020, 2020, verfügbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/avv-eneff.pdf?__blob=publicationFile&v=8, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    8. Die Bundesregierung, Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung, 2021, verfügbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-der-bundesregierung-427896, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    9. Bundesministerium des Innern, Onlinezugangsgesetz - Prinzip 14: Wiederverwendung und Nachnutzung, 2024, verfügbar unter https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/servicestandard/prinzip-14/prinzip-14-node.html, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.

    10. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, IT-Grundschutz-Kompendium – Werkzeug für Informationssicherheit, 2023, verfügbar unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html, zuletzt abgerufen am 14. März 2024.