ID: V-9001-R04
AV-01 Konformität
Informationstechnik und Digitalisierung müssen konform zu den Architekturvorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet sein.
Regeln
- Die Konformität muss im festgelegten Geltungsbereich sichergestellt werden (siehe Abschnitt Geltungsbereich).
- Die Konformität muss gemäß dem Verbindlichkeitsgrad sichergestellt werden (siehe Abschnitt Verbindlichkeit).
- Die Konformität muss entsprechend den Nutzungsgrundsätzen sichergestellt werden (siehe Abschnitt Umgang).
- Die Konformität muss durch die Einhaltung der Rechtsgrundlagen sichergestellt werden.
Begründung
- Die Architekturvorgaben können ihre Wirkung nur dann umfassend entfalten, wenn sie eingehalten und bei allen relevanten Entscheidungen der IT-Weiterentwicklung und IT-Neubeschaffung zugrunde gelegt werden.
- Die öffentliche Verwaltung ist in ihrer Gesamtheit verpflichtet, jederzeit alle geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften umzusetzen und zu befolgen.
Abhängigkeiten
- Keine
Implikationen
- Bei Umsetzungsvorhaben wird frühzeitig die Konformität mit und die Wirksamkeit von Architekturvorgaben beachtet.
- Zur Umsetzung der Architekturvorgaben sind adäquate Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen eines Architekturmanagements sicherzustellen.
- Das Zusammenspiel zwischen der IT-Governance und den Vorgaben der Architekturrichtlinie ist zu beachten.
- Es ist notwendig, dass die mit der Umsetzung der Richtlinien betrauten Mitarbeitenden die für ihren Tätigkeitsbereich relevanten Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien sowie die verfolgten Ziele kennen und anwenden.
- Aktive Steuerung der Kommunikationsflüsse zwischen der Gesetzgebung und den IT-Bereichen der Behörden sowie von Architekturentscheidungen im Rahmen eines Architekturmanagements ist anzustreben.