ID: V-9001-R04

    AV-01 Konformität

    Informationstechnik und Digitalisierung müssen konform zu den Architekturvorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet sein.

    Regeln

    1. Die Konformität muss im festgelegten Geltungsbereich sichergestellt werden (siehe Abschnitt Geltungsbereich).
    2. Die Konformität muss gemäß dem Verbindlichkeitsgrad sichergestellt werden (siehe Abschnitt Verbindlichkeit).
    3. Die Konformität muss entsprechend den Nutzungsgrundsätzen sichergestellt werden (siehe Abschnitt Umgang).
    4. Die Konformität muss durch die Einhaltung der Rechtsgrundlagen sichergestellt werden.

    Begründung

    • Die Architekturvorgaben können ihre Wirkung nur dann umfassend entfalten, wenn sie eingehalten und bei allen relevanten Entscheidungen der IT-Weiterentwicklung und IT-Neubeschaffung zugrunde gelegt werden.
    • Die öffentliche Verwaltung ist in ihrer Gesamtheit verpflichtet, jederzeit alle geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften umzusetzen und zu befolgen.

    Abhängigkeiten

    • Keine

    Implikationen

    1. Bei Umsetzungsvorhaben wird frühzeitig die Konformität mit und die Wirksamkeit von Architekturvorgaben beachtet.
    2. Zur Umsetzung der Architekturvorgaben sind adäquate Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen eines Architekturmanagements sicherzustellen.
    3. Das Zusammenspiel zwischen der IT-Governance und den Vorgaben der Architekturrichtlinie ist zu beachten.
    4. Es ist notwendig, dass die mit der Umsetzung der Richtlinien betrauten Mitarbeitenden die für ihren Tätigkeitsbereich relevanten Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien sowie die verfolgten Ziele kennen und anwenden.
    5. Aktive Steuerung der Kommunikationsflüsse zwischen der Gesetzgebung und den IT-Bereichen der Behörden sowie von Architekturentscheidungen im Rahmen eines Architekturmanagements ist anzustreben.